Reform beim Ambulant betreuten Wohnen: Wie der Bezirk Leistungserbringer unterstützen will
Ob Unterstützung bei der Tagesstruktur und der eigenständigen Bewältigung des Alltags oder Hilfe im Haushalt: Menschen mit Behinderung, die in ihren eigenen vier Wänden leben, haben vielfältige und individuelle Bedürfnisse. An diesen individuellen Bedürfnissen soll sich die Hilfeleistung „Ambulant betreutes Wohnen“ noch stärker ausrichten – so verlangt es seit 2020 das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Das Problem: Zu den gesetzlichen Vorgaben existiert in Bayern bislang keine einheitliche Regelung. Um die Entwicklung anzustoßen und das Ambulant betreute Wohnen weiter zu verbessern, schließen sich der Bezirk Schwaben und die Vertreter der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Vertretung privater Leistungsanbieter zum Modellprojekt „Aufsuchende Assistenzleistungen Schwaben“ zusammen. „Das BTHG stellt Leistungserbringer und auch die Kostenträger wie den Bezirk Schwaben vor Herausforderungen“, sagt Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „Diesen Herausforderungen wollen wir mit unserem Modellprojekt gemeinschaftlich begegnen. Schließlich haben wir ein gemeinsames Ziel: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung langfristig zu verbessern.“
Im Mittelpunkt des Modellprojekts steht die sogenannte personenzentrierte Bedarfsermittlung: Der sozialmedizinische Fachdienst des Bezirks entwickelt einen Plan, der die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung noch individueller als zuvor ermittelt. Die einzelnen Hilfeleistungen werden nach vier Qualifikationsstufen neu definiert. Die Leistung Ambulant betreutes Wohnen soll so noch passgenauere Hilfe anbieten.
Leistungserbringer, die am Projekt teilnehmen, erhalten finanzielle Unterstützung durch den Bezirk. „Wir wollen so helfen, dass Leistungserbringer sanft und abgesichert in die Zukunft starten können“, erklärt Bezirkstagspräsident Martin Sailer.
Das Modellprojekt „Aufsuchende Assistenzleistungen Schwaben“ ist im Februar gestartet und läuft bis Ende 2025. Um das Projekt gegebenenfalls an die Erfahrungen aus der Praxis anzupassen, haben allen Partnerinnen und Partner einen Beirat eingerichtet. In diesem Beirat sind Mitarbeitende des Bezirks Schwaben, Mitglieder der Wohlfahrtsverbände und beteiligten Leistungserbringer sowie Menschen mit Behinderung vertreten.
Die Kooperationspartner im Modellprojekt des Bezirks im Überblick:
· Arbeiterwohlfahrt
· Caritasverband für die Diözese Augsburg
· Diakonisches Werk
· Lebenshilfen in Schwaben
· bpa Bayern
· Paritätischer Landesverband Bayern, Bezirksverband Schwaben