Schwäbische Abgeordnete diskutieren mit Bezirksräten über die Auswirkungen von Bundesgesetzen
Ein Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung wird voraussichtlich ab 1. Januar 2017 kommen, ein Pflegestärkungsgesetz steht im Raum und auch im Kinder- und Jugendhilfebereich gibt es Arbeitsentwürfe zu einem neuen Gesetzesvorhaben: Einige der derzeitigen großen Vorhaben der Bundesregierung im sozialen Bereich betreffen den Bezirk Schwaben unmittelbar. Die Auswirkungen auf die kommunale Ebene diskutierten Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert sowie Mitglieder des Schwäbischen Bezirkstages mit zahlreichen Abgeordneten aus dem Europäischen Parlament, dem Bundestag und dem Landtag auf Einladung des Bezirks Schwaben.
Im Mittelpunkt des überparteilichen Austausches stand das Bundesteilhabegesetz, das in seiner derzeitigen Fassung vor allem bei den Wohlfahrts- und Betroffenenverbänden auf Skepsis stößt. „Dass aus dem alten Fürsorgerecht ein modernes Teilhaberecht werden soll, ist zu begrüßen“, betonte Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert, „zudem ist es grundsätzlich ein guter Weg, dass Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herauskommen, dass Fachleistungen von sogenannten existenzsichernden Leistungen getrennt werden.“ Allerdings habe das Gesetz noch den Praxistest vor sich, so Reichert, man könne bislang kaum absehen, ob tatsächlich bestimmte Gruppen wie die der Sinnesbehinderten oder seelisch Behinderten aufgrund der neuen Systematik aus den Leistungen herausfallen würden oder ob sich andererseits die Hilfen und Kosten mit dem Gesetz vermehrfachen würden.
Zwar sei gesichert, dass mit dem Bundesteilhabegesetz der Bund den Kommunen fünf Milliarden Euro an Kosten abnehme. „Allerdings muss in der Umsetzung auch gewährleistet sein, dass dieses Geld zur Entlastung dort ankommt, wo es ausgegeben wird - in Bayern also bei den Bezirken“, so Reichert.
Hinsichtlich der derzeitig diskutierten Zusammenlegung aller Leistungen im Kinder- und Jugendhilfebereich, die dann den Jugendämtern zugeordnet werden sollen, plädierte Reichert dafür, die bisherige Praxis beizubehalten: Das System, dass die überörtlichen Sozialhilfeträger, in Bayern also die Bezirke, für die Kinder und Jugendlichen mit einer geistigen Behinderung zuständig seien, habe sich bislang bewährt. „Die Mehrzahl von ihnen ist auch im Erwachsenenalter auf Unterstützung angewiesen. So kann ohne Wechsel der Ansprechpartner beispielsweise der Übergang von der Förderschule in die Arbeitswelt reibungslos bewältigt werden“. Auf die Jugendämter käme bei einer Änderung dagegen nur eine Vielzahl neuer Fälle und Kosten hinzu. An die Berliner Mandatsträger appellierte Reichert, für die Beibehaltung der derzeitigen Regelung, „die in der Praxis erprobt ist und sich bewährt hat“ zu drängen.