Soziale Beratung auch in Pandemie-Zeiten: Bezirk bietet schwabenweit telefonische Sprechtage an
Wer übernimmt welche Kosten für Pflegeleistungen oder Hilfsangebote für Menschen mit Behinderung? Wie stelle ich einen Antrag auf Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe? Betroffene und ihre Angehörigen berät der Bezirk Schwaben zu diesen und weiteren Fragen jeden Monat individuell und vertraulich per Telefon. „Aus Rücksicht auf die Gesundheit unserer Mitarbeitenden und der Ratsuchenden bieten wir, der Bezirk Schwaben, unser Beratungsangebot vorerst telefonisch und nicht wie gewohnt in Präsenz an“, sagt Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „So wollen wir sicherstellen, dass wir Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung und ihre Familien auch in diesen herausfordernden Zeiten angemessen unterstützen können.“
Der Bezirk ist in Bayerisch-Schwaben zuständig für die überörtliche Sozialhilfe: Darunter fällt etwa die Eingliederungshilfe, die Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen soll, zum Beispiel mit Angeboten für verschiede betreute Wohnformen. Eine weitere Sozialleistung des Bezirks ist die Hilfe zur Pflege, die beispielsweise im Fall eines Heimaufenthalts erbracht wird. Um Bürgerinnen und Bürger bei diesen komplexen Themen zu beraten, organisiert der Bezirk seit mehr als 20 Jahren Sprechtage in allen Landkreisen und kreisfreien Städten. Jährlich bekommen so an rund 280 Sprechtagen etwa 1.300 Menschen Unterstützung. Um dieses Angebot auch während der Corona-Pandemie aufrecht zu erhalten, bietet die Beratungsstelle der Sozialverwaltung bis auf Weiteres Sprechtage nur per Telefon an. Termine lassen sich unter der Telefonnummer 0821/3101-216 vereinbaren.
Aktuelle Informationen zum Beratungsangebot des Bezirks finden sich zudem online unter:
www.bezirk-schwaben.de/beratung