Appell des Bezirks Schwaben: Damit pflegende Familien stark bleiben sind Kurzzeitpflegeplätze notwendig
Wie werden sich die Hilfen und Angebote für Menschen mit Behinderung durch das neue Bundesteilhabegesetz verändern? Die umfassende Sozialreform hat unter anderem zum Ziel, Menschen mit Behinderung aus dem Fürsorgesystem und dem Status als Sozialhilfeempfänger herauszulösen: Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe sollen klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert werden.
Auch beim Bezirk Schwaben beschäftigen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sozialverwaltung intensiv mit dem neuen Gesetz, dessen Hauptbestandteile zwar erst am 1. Januar 2020 in Kraft treten, doch in Teilen bereits seit dem 1. Januar dieses Jahres wirksam ist.
So gilt nun bei der Gewährung von Eingliederungshilfe ein zusätzlicher Vermögensschonbetrag von 25.000 Euro, ab 1. April soll auch die allgemeine Vermögensfreigrenze von bisher 2.600 auf 5.000 Euro angehoben werden. Wie die Leiterin der Sozialverwaltung, Getrud Kreutmayr, in der jüngsten Sitzung des Sozial- und Psychiatrieausschusses des Bezirks berichtete, seien bereits die ersten Anträge von betroffenen Menschen eingegangen, bei denen der zusätzliche Freibetrag zum Tragen kommt.
„Hauptsächlich betrifft dies seelisch kranke Menschen, die häufig mitten im Berufsleben standen, sich etwas ersparen konnten und dann durch eine psychische Erkrankung aus ihrem beruflichen Weg gerissen wurden“, so Bezirkstagspräsident Jürgen Reichert. Die neue gesetzliche Regelung sichere ein Stück Menschenwürde, „zugleich muss uns aber auch bewusst sein, dass uns dies als Kostenträger ebenfalls vor neue finanzielle Koordinaten stellt.“
Weitere sozialpolitische Themen, die das Bezirksparlament und die Verwaltung derzeit beschäftigen, sind der eklatante Rückgang an Kurzzeitpflegeplätzen für pflegebedürftige ältere Menschen in Schwaben. Hier sei man in vielen Gesprächen, so Reichert, um flexible Lösungen innerhalb des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zu finden. „Wir brauchen eingestreute Kurzzeitpflegeplätze in den Heimen zur Entlastung pflegender Angehöriger“, betonte der Bezirkstagspräsident, „ohne dieses Angebot würden die Bemühungen um die häusliche Pflege torpediert.“
Auch bei Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die zuhause leben, ist die Kurzzeitpflege ein großes Thema: Ab und an benötigen die betreuenden Eltern und Familien eine Auszeit von der Pflege, um sich selbst zu stärken. Hier konnte der Sozialausschuss nun im März zwei neuen Einrichtungen zustimmen: In Memmingen wird die Lebenshilfe Memmingen vier Kurzzeitpflegeplätze für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen Behinderung schaffen, das Dominikus-Ringeisenwerk will in einer neu eröffneten Wohneinrichtung für Kinder und Jugendliche in Königsbrunn drei entsprechende Kurzzeitpflegeplätze integrieren.