"Wer zahlt was?" beim Eintritt in ein Pflegeheim: Broschüre des Bezirks vollständig überarbeitet

03. August 2017: Durch das Pflegestärkungsgesetz wurde zum 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt, Leistungsverbesserungen – beispielsweise für demenzkranke Menschen – eingeführt.
Broschüre des Bezirks Schwaben "Wer zahlt was?"

Broschüre des Bezirks Schwaben "Wer zahlt was?" beim Eintritt in ein Pflegeheim

Über die wichtigsten Änderungen sowie Grundsätzliches zum Thema „Hilfe zur Pflege" informiert eine Broschüre des Bezirk Schwaben. Der Ratgeber des Bezirks zu den Leistungen beim Eintritt in ein Alten- oder Pflegeheim wurde gründlich überarbeitet und an die neuen Gesetzesvorgaben angepasst. Die Broschüre beantwortet die wichtigsten Fragen, die bei einem Umzug in ein Heim oder bei der Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege auftreten, zusätzlich beinhaltet das Heft anschauliche Fall- und Rechenbeispiele.

Der Bezirk Schwaben ist überörtlicher Träger der Sozialhilfe und zuständig, wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht ausreichend sind, um die Heimkosten finanziell abzudecken.

Die Publikation informiert über finanzielle Belange, die der Umzug in ein Alten- und Pflegeheim mit sich bringt, über allgemeine Grundsätze des Sozialhilferechts und den Einsatz von Einkommen und Vermögen. Eingegangen wird auch auf Leistungen der Pflegeversicherung bei stationärer Pflege, häuslicher Pflege und Kurzzeitpflege.

Die Broschüre „Wer zahlt was?" kann beim Bezirk kostenfrei angefordert werden: Unter Telefon 08 21/ 31 01-241 oder per Email: pressestelle@bezirk-schwaben.de.