Projekt-Förderrichtlinie „Inklusion in Schwaben – gemeinsam mit dir“
Die Projektförderrichtlinie in Kürze
Der Bezirk Schwaben setzt mit der Verabschiedung der Projekt-Förderrichtlinie „Inklusion in Schwaben – gemeinsam mit dir“ eine weitere Maßnahme aus dem Aktionsplan Inklusion 2022 um.
Ziel der Richtlinie ist es Inklusion im Raum Schwaben voranzubringen und neue Bereiche der Teilhabe für Menschen mit Behinderung zu erschließen. Gefördert werden Projekte, deren Ziel es ist
- eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu erreichen, beziehungsweise
- gesellschaftliche Lebensbereiche wie zum Beispiel Kunst, Kultur, Freizeit, Sport und außerschulische Bildungsangebote für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen,
- oder Menschen mit Behinderung die Möglichkeit geben, aktiv ihren Sozialraum mitzugestalten,
- und letztendlich ein Beitrag zur gesellschaftlichen Bewusstseinsbildung zu leisten.
Die Förderrichtlinie wendet sich dabei vorrangig an Adressatinnen und Adressaten, deren Kernaufgabe nicht die Eingliederungshilfe ist, wie zum Beispiel Vereine, Initiativen, oder weitere gemeinnützige Institutionen oder Privatpersonen. Diese will der Bezirk Schwaben mit der Richtlinie gezielt ermutigen, inklusive Projekte anzudenken und umzusetzen.
Der Förderbetrag ist auf maximal 6.000 Euro pro Kalenderjahr und Projekt beschränkt. Insgesamt stellt der Bezirk 30.000 Euro pro Jahr für diese Projektförderung zur Verfügung. Projekte können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Jahre gefördert werden.
Die Beantragung erfolgt über den Projektantrag, zudem noch weitere Unterlagen gegebenenfalls beigefügt werden können. Über die eingereichten Förderanträge wird viermal im Jahr entschieden: zum 28. Februar, zum 31. Mai, zum 31. August sowie zum 30. November. Bei der Bewilligung wird geprüft, ob das Projekt den Zielen und Vorgaben der Förderrichtlinie entspricht und ob ein Bedarf in der Region für das Vorhaben vorhanden ist. Zudem wird bei der Bewilligung darauf geachtet, dass alle Regionen des Bezirks von der Förderrichtlinie profitieren können (regionale Verteilung).
Die Förderung ist eine so genannte Fehlbetragsförderung, d. h. der Bezirk finanziert nur den Betrag (bis maximal 6.000 Euro), der für die Durchführung des Projektes fehlt und nicht anderweitig finanziert werden kann. Dies ist im Vorfeld im Projekt-Förder-Antrag darzulegen. Zudem ist nach Abschluss des Projektes ein Abschlussbericht und ein Verwendungsnachweis einzureichen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, d.h. wenn die Mittel für ein Jahr ausgeschöpft sind, können erst wieder im nächsten Jahr Projekt-Förderungen erfolgen.
Bitte senden Sie Ihren Antrag entweder per Mail an soziale-projekte@bezirk-schwaben.de oder per Post an:
Bezirk Schwaben
Stabsstelle Soziale Projekte
Postfach 86147
Alle Informationen zur Projektförderung
Bitte informieren Sie sich in der Förderrichtlinie, ob Ihr Projekt förderberechtigt ist.
notwendige Formulare
Fragen und Kontakt
Stabsstelle Soziale Projekte
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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0821/3101-4189 | 0821/3101-14189 | D504 | stefan.doerle@bezirk-schwaben.de |
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0821/3101-407 | 0821/3101-1407 | D503 | Raimund.Mittler@bezirk-schwaben.de |
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0821/3101-4333 | 0821/3101-14333 | L3-401 | miranda.tonini@bezirk-schwaben.de |