Archiv bis 15.07.2021

11. Rundschreiben und Regelungen (gültig ab 01.06.2021)

Bedingt durch die positive Veränderung der allgemeinen Corona-Situation und die hohe Impfquote bei den ABW-Klientinnen und -Klienten ist die Fachleistung ab dem 01.07.2021 wieder direkt bei den Leistungsberechtigten vor Ort zu erbringen. Alternative Leistungserbringung wie z.B: durch Telefon oder Videokonferenz sind nicht mehr zulässig.
Daher sind die Leistungsnachweise ab dem 01.07.2021 wieder von den Klientinnen und Klienten zu unterschreiben, damit eine Abrechnung der Fachleistung erfolgen kann.


10. Rundschreiben und Regelungen (gültig ab 10.05.2021)


9. Rundschreiben und Regelungen (gültig ab 19.04.2021)


7. und 8. Rundschreiben und Regelungen (gültig ab 08.03.2021)

Mit Update vom 23.10.2020 wurden für den Bereich des Bezirk Schwaben die Abrechnungszeiträume der ersten Schlussabrechnung wie folgt festgelegt:

  • Frühförderung: 15.03.2020-31.07.2020
  • Heilpädagogische Tagesstätten: 15.03.2020-31.07.2020
  • Schulbegleitung/Individual: 15.03.2020-31.07.2020
  • WfbM: 15.03.2020-14.06.2020
  • Förderstätte: 15.03.2020-30.06.2020
  • Wohnen: 15.03.2020-14.06.2020

Gleichzeitig wurde auch definiert:

Im Rahmen der (Schluss)Abrechnung können Kosten, die in Zusammenhang mit der CoronaPandemie angefallen sind, abgerechnet werden. Dies gilt für die oben zu den jeweiligen Leistungstypen angegebenen Zeiträume. Weiterhin können Kosten, die nach den oben genannten Zeiträumen bis zum 30.09.2020 angefallen sind, aber in den betreffenden Leistungstypen von der Exit-Strategie nicht erfasst sind (z.B. persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel) oder in den Leistungstypen Frühförderung, Heilpädagogische Tagesstätten oder Schulbegleitung/Individualbegleitung für persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel etc. entstanden sind, in der Schlussabrechnung berücksichtigt werden.

Intention dieser Aussage war, klarzustellen, dass alle Kosten die bis zum 30.09.2020 entstanden sind rechnerisch in den o.g. verkürzten Abrechnungszeiträumen enthalten sind, in diesen Zeiträumen refinanziert werden und somit der Zeitraum von August bis September 2020 durch die erste Abrechnung mit erledigt ist.

Zu dieser Regelung treten aktuell Fragen, bzw. ist wohl zum Teil die o.g. Regelung nicht so wie dargestellt verstanden worden.

Sollten Sie in der ersten Abrechnung anerkennungsfähige Kosten über den o.g. Abrechnungszeitraum hinaus bis 30.09.2020 nicht berücksichtigt haben, ist eine Berücksichtigung in der Schlussabrechnung für das 4. Quartal noch möglich. Der Auszahlungszeitraum für diese Leistungen bleibt aber der 01.10.2020-31.12.2020.

Beträge aus dem Zeitraum bis 30.09.2020 sind in der Schlussabrechnung für das 4. Quartal deutlich zu kennzeichnen.

Mit Regelung vom 14.12.2020 hat das Bay. Kultusministerium den 15.12.2020 zum letzten Präsenzschultag des Jahres 2020 erklärt; teilweise war die Teilnahme am Distanzunterricht bis zum 18.12.2020 verpflichtend.

Da es sich hier um regelhaft geplante Tage mit Schulbegleitung gehandelt hat, stellen die Ausfallzeiten aus Sicht des Bezirk Schwaben keine Corona bedingten Mehrkosten da, die durch einen Zuschlag im Rahmen des Abrechnungstools ausgeglichen werden.

Vielmehr können im Rahmen der Schlussabrechnung diese Tage regulär abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass ein entsprechendes Abrechnungstool für das 4. Quartal 2020 vorgelegt wird, aus welchem die abgerechneten Stunden ersichtlich sind.

Hierbei ergibt sich im Tool dann nicht zwangsweise ein Ausgleichsbetrag, insofern nicht evtl. Einsparungen oder Mehrkosten vorliegen.

Im o.g. Zeitraum konnten im Rahmen der Festlegungen aus den Rundschreiben zur Corona-Pandemie nur die tatsächlich geleisteten Stunden abgerechnet werden. Im Rahmen der Vorlage des Abrechnungstools und Durchführung der Schlussabrechnung ist hier wiederum eine Abrechnung aller bewilligten Stunden möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob sich wie bereits o.g. ein Ausgleichbetrag ergibt oder nicht.

Aktuell können die (Schluss)Abrechnungen für das 4. Quartal 2020 (01.10.-31.12.2020) beim Bezirk Schwaben eingereicht werden.

Die Einreichung ist bis zum 03.05.2021 (Ausschlussfrist) möglich.

Für folgende Leistungstypen wird beim Bezirk Schwaben eine Schlussabrechnung im 4.Quartal durchgeführt:

  • Schulbegleitung/Individualbegleitung
  • HPT
  • Wohnen
  • Förderstätte
  • WfbM
  • Frühförderung

Hinweis:
Die Abrechnungsformulare wurden auf Landeseben noch einmal leicht überarbeitet. Die aktuelle Fassung des jeweiligen Abrechnungsformulars finden Sie unten.

Im Rahmen der (Schluss)Abrechnung können Kosten, die parallel zur Exit-Strategie angefallen sind, aber von der Exit-Strategie nicht erfasst sind (z.B. persönliche Schutzausrüstung, Desinfektionsmittel), berücksichtigt werden.