Modellprojekt Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

„Im Verständnis der Leistungsanbieter der Eingliederungshilfe und des Bezirks Schwaben als Kostenträger steht es an oberster Stelle, dass Menschen mit Behinderung ein Höchstmaß an Teilhabe in der Gemeinschaft erfahren können.

Hierzu gehört auch die möglichst selbstbestimmte Wahl der Wohnform, wozu selbstverständlich auch ein möglichst langer Verbleib in der Herkunftsfamilie zählt.“

(Auszug aus dem Konzeptpapier Modellprojekt Kurzzeitbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung in Schwaben)

Im Rahmen dieses gemeinsamen Verständnisses ging zum 01.01.2023 das Modellprojekt Kurzzeitbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung in Schwaben an den Start.

Überblick

Durch dieses Projekt entstehen im Bereich des Bezirks Schwaben acht zusätzliche Plätze zur Kurzzeitbetreuung für erwachsene Menschen mit Behinderung sowie ein Platz für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.

Die Besonderheit dabei: Die teilnehmenden Einrichtungsträger verpflichten sich, diese Plätze während der Modellphase von drei Jahren dauerhaft bereitzuhalten. Im Gegenzug erhalten sie dafür vom Bezirk Schwaben eine entsprechende Finanzierung, die auch einen phasenweisen Leerstand möglich macht.

Darüber hinaus haben sich auch weitere Träger bereit erklärt, am Modellprojekt in einer erweiterten Form teilzunehmen. Das bedeutet, dass in Schwaben nochmals drei Plätze für erwachsene Menschen mit Behinderung zur Kurzzeitbetreuung bereitgestellt werden. Im Unterschied zu den oben beschriebenen Plätzen werden diese drei jedoch nicht dauerhaft zum Abruf bereitstehen, sondern sind eher für die Deckung längerfristig geplanter Bedarfe geeignet. Auch für dieses Angebot stellt der Bezirk Schwaben im Rahmen des Modellprojektes eine verbesserte Finanzierung bereit.

Nicht nur quantitativ und in der Finanzierung gibt es Änderungen: Gemeinsam sind die Träger der Angebote für Menschen mit Behinderung und der Bezirk Schwaben bestrebt, Erkenntnisse für die qualifizierte Bedarfsbemessung im Bereich Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung zu gewinnen. Daher wird das Modellprojekt durch die Hochschule Kempten wissenschaftlich begleitet. Aufgabe dieser Begleitung wird es sein, Daten über die Nachfragesituation zu gewinnen und fundierte Empfehlungen zur Umsetzung dieses Angebotes in der Zukunft abzugeben.

So können wir hoffentlich Antworten auf die zentrale Frage des Modellprojektes finden:

„Wo gibt es welchen Bedarf und für wen?“ 

Gemeinsam mit den Verbänden der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege ist es dem Bezirk Schwaben gelungen, dem Thema Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung durch Einrichtung der Arbeitsgruppe die Bedeutung beizumessen, die diesem Thema angemessen ist. Umso mehr freut es uns, dass zum 01.01.2023 das Modellprojekt mit einem verbesserten Angebot an Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderung gestartet ist.

Für die Fallbearbeitung steht Ihnen beim Bezirk Schwaben Ihr jeweils zuständiger Sachbearbeiter / Ihre zuständige Sachbearbeiterin zur Verfügung.

Für generelle Fragen zum Modellprojekt wenden Sie sich bitte an:

Name Telefon Telefax Zimmer
Christopher Bock
0821/3101-4767 0821/3101-14767 S415
Helmut Eber
0821/3101-270 0821/3101-1270 S417

In Notsituationen wenden Sie sich bitte direkt an eine der teilnehmenden Einrichtungen.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass außerhalb der regulären Bürozeiten eine eingeschränkte Erreichbarkeit besteht.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die Kurzzeitbetreuung für behinderte Menschen ist eine Leistung der Teilhabe nach dem SGB IX mit ergänzenden Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Die Kurzzeitbetreuung soll betreuende Angehörige von behinderten Menschen vorübergehend entlasten. Vor und nach dem Aufenthalt in einer Kurzzeitbetreuung werden die behinderten Menschen wieder im Haushalt der Angehörigen betreut.

Die Kurzzeitbetreuung kann für geplante Abwesenheitszeiten oder auch bei einer akuten Notfallsituation der Angehörigen in Anspruch genommen werden.

Der Bezirk Schwaben übernimmt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die durch die Kranken- und Pflegekasse im Rahmen der Kurzzeit- bzw. Verhinderungspflege nicht getragenen Kosten in Form von Eingliederungshilfeleistungen nach dem SGB IX.

Zum Personenkreis gehören Menschen, die eine wesentliche Behinderung haben oder von einer solchen bedroht sind (§ 99 i. V. m. § 2 Abs. 1 SGB IX) und die sich aufgrund der Behinderung nicht selbst versorgen können.

Die Leistungen nach § 39 SGB XI (Verhinderungspflege) und § 42 SGB XI (Kurzzeitpflege) der zuständigen Pflegekasse sind vorrangig zu den Leistungen der Sozialen Teilhabe nach dem SGB IX in Anspruch zu nehmen und werden von den zu gewährenden Leistungen der Sozialen Teilhabe in Abzug gebracht. Ein entsprechender Antrag ist vor Beginn der Kurzzeitbetreuung bei der Pflegekasse zu stellen.

Die Gewährung von Teilhabeleistungen während einer Kurzzeitbetreuung behinderter Menschen unterliegt den Grundsätzen, die für alle Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX gelten. Das bedeutet, dass der Einsatz von Einkommen und Vermögen (bei Erwachsenen) oder ein Kostenbeitrag für häusliche Ersparnis (bei Minderjährigen) geprüft wird.

Auch für die Leistungen des Bezirks Schwaben müssen Sie einen Antrag stellen. Die Leistungen werden frühestens ab dem Monat der Antragstellung erbracht. Antragsbefugt ist die leistungsberechtigte Person bzw. deren gerichtlich bestellte Betreuungsperson. Sie können der Einrichtung für die Kurzzeitbetreuung eine schriftliche Vollmacht für die Antragstellung erteilen. 

Bitte nutzen Sie dieses Formular für den Antrag:

Die Leistungsgewährung erfolgt gemäß §§ 76, 90, 102 Abs. 1 Nr. 4 SGB IX in Form von Leistungen zur Sozialen Teilhabe nach den §§ 113 ff. SGB IX i. V. m. §§ 123, 134 SGB IX.

Das Einkommen der leistungsberechtigen erwachsenen Person ist für die Leistungen der Eingliederungshilfe in Form eines Beitrags einzusetzen, soweit die Einkünfte nach § 135 SGB IX, die Beträge nach § 136 Abs. 2 SGB IX i. V. m § 18 Abs. 1 SGB IV in der jeweiligen Höhe übersteigen.

Das Vermögen der erwachsenen leistungsberechtigten Person ist für die Leistungen der Eingliederungshilfe einzusetzen, soweit es die Freigrenze nach § 139 SGB IX i. V. m. § 90 Abs. 2 Nr. 1 bis 8 SGB XII i. V. m. § 18 Abs. 1 SGB IV überschreitet. Der Vermögensfreibetrag beträgt ab 01.01.2023 61.110 €.

Bei der Leistungsgewährung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr enthält die Leistung neben den Kosten für die Kurzzeitbetreuung auch den Lebensunterhalt in der jeweiligen Einrichtung. Deshalb ist von den Eltern ein Kostenbeitrag für die häusliche Ersparnis zu leisten. Die Einsparungen werden individuell ermittelt und orientieren sich der Höhe nach an den Regelbedarfsstufen der Sozialhilfe. Nach § 142 SGB IX beträgt dieser Kostenbeitrag derzeit pauschal 4,00 € pro Tag, maximal jedoch 32,47 Euro pro Maßnahme.

Wenn das Kind sonst auch eine Tagesstätte besucht und die Eltern bereits für die Teilnahme am Mittagessen dort einen Kostenbeitrag leisten, dann entfällt der Kostenbeitrag für die Kurzzeitbetreuung.

Der Bezirk Schwaben übernimmt für erwachsene leistungsberechtigte Personen - neben den durch die Pflegekasse ungedeckten Kosten für die Fachleistung - auch die während der Kurzzeitbetreuung anfallenden Wohnraumkosten und den anteiligen Regelsatz.

Für Kinder und Jugendliche werden die durch die Pflegekasse ungedeckten Kosten wie bisher übernommen (Maßnahme-, Grund- und Investitionskostenpauschale).

Die Einrichtungen der Eingliederungshilfe können Plätze zur Kurzzeitbetreuung behinderter Menschen zur Verfügung stellen. Dies können ausschließlich für Kurzzeitbetreuung vorzuhaltende Plätze oder eingestreute Plätze sein. Es gibt auch ganzheitliche Einrichtungen, die auf Kurzzeitbetreuung spezialisiert sind. Die Einrichtungen, die Kurzzeitbetreuung anbieten, bewerben dieses Angebot in der Regel auf ihrer Homepage.

Einen Überblick über die am Modellprojekt Kurzzeitbetreuung für erwachsene behinderte Menschen in Schwaben teilnehmenden Einrichtungen und die dort angebotenen Plätze finden Sie im nächsten Abschnitt unter „Teilnehmende Einrichtungen".

Teilnehmende Einrichtungen

Unsere Übersicht ist gegliedert in Einrichtungen, die Plätze dauerhaft oder bei Bedarf und Verfügbarkeit anbieten.

CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbh

Die CAB Augsburg bietet einen Platz für Menschen mit geistiger/mehrfacher Behinderung im Rahmen des Modellprojektes an.

Ansprechperson im Ulrichsheim:

Herr S. Götz
Tel.: 0821/56 093 45
Stefan.Goetz@cab-caritas.de

Kontakt:

CAB Caritas Augsburg Betriebsträger gGmbh
Geschäftsstelle Ressort Behindertenhilfe
Hanreiweg 9
86153 Augsburg
Tel: 0821/56 093 45
Fax: -111
www.cab-caritas.de 

Dominikus-Ringeisen-Werk

Das Dominikus-Ringeisen-Werk bietet einen Platz für Menschen mit geistiger/mehrfacher Behinderung sowie einen Platz für Menschen mit erworbener Hirnschädigung im Rahmen des Modellprojekts an.

Ansprechperson:

Frau Christina Settele
Tel.: 08281/92-2022
anfrage-angebot@drw.de   

Kontakt:

Dominikus-Ringeisen-Werk
Klosterhof 2
86513 Ursberg
Tel.: 08281/92-0
www.drw.de 

Regens Wagner

Die Regens-Wagner-Stiftungen nehmen mit einem Platz für Menschen mit Sinnesbehinderungen am Modellprojekt teil.

Ansprechperson:

Frau Katharina Häfner
Tel: 0821/45025023
katharina.haefner@regens-wagner.de 

Kontakt:

Regens-Wagner-Stiftung Dillingen
Regens Wagner in Augsburg
Regionalleitung
Am Exerzierplatz 12-14
86156 Augsburg
Tel.: 0821/455250-0
Fax: 0821/45525011
www.regens-wagner.de 

Lebenshilfe Donau-Ries

Die Lebenshilfe Donau-Ries bietet einen Platz für Kinder und Jugendliche mit Behinderung im Rahmen des Modellprojektes am Standort Oettingen an.

Ansprechperson:

Herr Martin Hertle
Tel: 09081/29014-50
m.hertle@lhdon.de 

Kontakt:

Lebenshilfe Donau-Ries e.V.
Wohnheim GmbH
Gewerbestraße 19
86720 Nördlingen
Tel. 09081/897-0
Fax: -330
www.lebenshilfe-donau-ries.de 

Sankt Johannes

Sankt Johannes beteiligt sich mit einem Platz am Modellprojekt. Auf dem angebotenen Platz können Menschen mit erworbener Hirnschädigung oder Menschen mit geistiger/ mehrfacher Behinderung betreut werden.

Ansprechpersonen:

Frau Brigitte Furthmüller
Belegungsmanagement
Tel.: 09097/809-486
aufnahme@sanktjohannes.com  

Kontakt:

Sankt Johannes
Schloßsstraße 8
86688 Marxheim
www.sanktjohannes.com 

Lebenshilfe Augsburg

Die Lebenshilfe Augsburg beteiligt sich mit zwei Plätzen für Menschen mit geistiger Behinderung am Modellprojekt.

Ansprechperson:

Herr Marcel Ach, Hausleiter Wohnheim Göggingen
Tel.: 0821/44 84 50-10
wohnheim-goeggingen@lebenshilfe-augsburg.de 

Kontakt:

Lebenshilfe Augsburg
Wohnheim Göggingen
Heinrich-Böll-Str. 65
86199 Augsburg
 
Fax: 0821/44 84 50-20
www.lebenshilfe-augsburg.de 

Lebenshilfe Ostallgäu

Die Lebenshilfe Ostallgäu bietet einen Platz für Menschen mit geistiger
Behinderung im Rahmen des Modellprojektes an.

Ansprechperson:

Herr Daniel Krop
Tel. 08341/999-77 53
d.krop@lebenshilfe-oal.de

Kontakt:

Lebenshilfe Ostallgäu-Kaufbeuren e.V.
mit Wertachtal-Werkstätten
Irseer Straße 1
87600 Kaufbeuren 
www.lebenshilfe-oal.de 
www.wertachtal.de 

Dominikus-Ringeisen-Werk

Das Dominikus-Ringeisen-Werk bietet einen Platz für Menschen mit geistiger/mehrfacher Behinderung im Rahmen des Modellprojektes an.

Ansprechperson:

Frau Christina Settele
Tel.: 08281/92-2022
anfrage-angebot@drw.de   

Kontakt:

Dominikus-Ringeisen-Werk
Klosterhof 2
86513 Ursberg
Tel.: 08281/92-0
www.drw.de 

Lebenshilfe Donau-Ries

Die Lebenshilfe Donau-Ries bietet einen Platz für Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen des Modellprojektes an.

Ansprechperson:

Herr Martin Hertle
Tel: 09081/29014-50
m.hertle@lhdon.de 

Kontakt:

Lebenshilfe Donau-Ries e.V.
Wohnheim GmbH
Gewerbestraße 19
86720 Nördlingen
Tel.: 09081/897-0
Fax: -330
www.lebenshilfe-donau-ries.de